Verband fordert weniger Bürokratie beim Familiennachzug

Verband fordert weniger Bürokratie beim Familiennachzug

Quelle: Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. In Artikel 16 (3) steht: Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. So der Anspruch. Die Wirklichkeit sieht für viele Familien anders aus.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Grundlage zahlreicher Verfassungen, auch der Grundrechte in Deutschland oder der Europäischen Menschenrechtskonvention. Danach haben alle Menschen die gleichen Rechte. "Es gibt aber ein gleicher als gleich. Das erleben wir in unserer täglichen Arbeit. Nicht alle Familien haben das gleiche Recht, ihre Familieneinheit in Deutschland zu leben", konstatiert Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
"Die Verfahren in der Familienzusammenführung sind für viele Paare intransparent und oftmals ist ein Ende nicht abzusehen. Wir haben verzweifelte Paare, die über Monate bis hin zu Jahren getrennt voneinander leben müssen", führt Stöcker-Zafari weiter aus.

In Ausbildung, Studium oder Arbeitsleben werden immer öfter globalisierte Erfahrungen erwartet und honoriert. Aber nicht, wenn es um private Beziehungen geht. Paare und Familien sehen sich in Deutschland vielfach mit nationalen Bestimmungen konfrontiert, die eine Familieneinheit in Deutschland erschweren oder gar verhindern. Bürokratische Hürden, angezweifelte Beglaubigungen, erschwerte Bedingungen, angeforderte Dokumente beizubringen oder der deutsche Sprachnachweis, sind nur einige der Ursachen. "Je nach sozialem Status und Bildungshintergrund oder auch Herkunftsland werden zudem Unterschiede gemacht. Das wird von vielen Paaren als Willkür empfunden", so Stöcker-Zafari.

Der Verband nimmt den Tag der Menschenrechte zum Anlass die Forderung zu wiederholen, endlich die Verfahren zur Familienzusammenführung zu vereinfachen. Das bedeutet, den Sprachnachweis als zwingende Voraussetzung zu streichen und die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren.

Hier finden sich einige Einzelfälle aus der Beratung, sie stehen für viele andere.

Infos
Kontakt

Hiltrud Stöcker-Zafari
Bundesgeschäftsführerin
Tel.: 069-713756-12
Email: stoecker-zafari@verband-binationaler.de